Schuldverschreibungen, sowohl kurz- als auch mittelfristig, die vom Bund, den Ländern und/oder den Sondervermögen des Bundes emittiert werden. Man unterscheidet
unverzinsliche Schatzanweisungen: die Vergütung erfolgt durch Diskontierung
Schatzanweisungen werden in den Amtlichen Handel an allen deutschen Wertpapierbörsen eingeführt. Die Stückelung beträgt 5.000,- DM oder ein Vielfaches hiervon.