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Stripping

Als Stripping bezeichnet man die Möglichkeit, den Mantel und die Zinskupons einer Anleihe getrennt voneinander zu handeln. Seit dem 4. Juli 1997 sind in Deutschland erstmals auch Bundesanleihen zum Stripping zugelassen. Das Strippen von Anleihen bietet die Möglichkeit, aus einer normalen Bundesanleihe eine Reihe von Nullkuponanleihen zu machen. Für den Anleger kann das Strippen von Anleihen, je nach seiner individuellen Steuerprogression, zu einer verbesserten Rendite nach Steuern führen.

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